Präambel
"Durch diesenTarifvertrag wollen die Tarifvertragsparteien einen Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von Mitarbeitern in Apotheken leisten, in dem sie die Möglichkeit zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge schaffen."
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Wie hoch ist Ihr Anspruch?
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Der Tarifvertrag gilt für die Länder der Bundesrepublik Deutschland
mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen und für alle
Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheken.
mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen und für alle
Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheken.
Mitarbeiter in Apotheken erhalten zum Aufbau einer betrieblichen
Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
von dem Apothekeninhaber einen Beitrag gemäß folgender Staffelung:
Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
von dem Apothekeninhaber einen Beitrag gemäß folgender Staffelung:
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Baustein 1
Arbeitgeberbeitrag
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wöchentliche Arbeitszeit von | Arbeitgeberbeitrag |
mehr als 30 Stunden | 27,50 € mtl. |
mehr als 20 Stunden | 22,50 € mtl. |
mehr als 10 Stunden | 15,00 € mtl. |
nicht mehr als 10 Stunden*) | 10,00 € mtl. |
*) gilt auch für Auszubildende nach einer Probezeit von maximal vier Monaten. |
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Baustein 2
Arbeitgeberzuschuss
Arbeitgeberzuschuss
Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber fördert Ihre Eigeninitiative mit
einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20%
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